Neue Hundeverordnung im Kanton Luzern, ab 01. 01. 2023

Sicherer Umgang mit dem Hund in unterschiedlichen Situationen


Die Teilrevision der kantonalen Verordnung über das Halten von Hunden bedeutet für die Ersthundehalterinnen und –halter und die Halterinnen und Halter, die einen Hund aus dem Ausland einführen, dass sie im Sinne einer obligatorischen Hundeausbildung das Nationale Hundehalter Brevet (NHB) erlangen müssen. 

Dieses Brevet muss innert 18 Monaten nach dem Erwerb des jeweiligen Hundes absolviert werden. 
Das NHB kann frühestens mit einem Hund im Alter von 12 Monaten gemacht werden. Um das NHB zu erlangen, werden im Rahmen geeigneter Kurse den Hundehalterinnen und Hundehaltern Grundkenntnisse vermittelt, die wichtig sind für einen sicheren Umgang mit dem Hund in unterschiedlichen Situationen und im öffentlichen Raum. 
Damit kann Verstössen gegen den Tierschutz und Gefährdungen von Menschen und Tieren vorgebeugt werden. 

Hundehalter und Hundehalterinnen, die ihren Hund bereits vor Inkrafttreten der Verordnungsänderung gekauft haben, sind nicht verpflichtet, das NHB zu absolvieren.

Praxis-Vorbereitung auf die NHB-Prüfung:
Die spezielle Vorbereitung auf die NHB-Prüfung erleichtert Ihnen die geforderten Anforderungen mit ihrem Hund zu bestehen.

👉8-Tung: 
Ich biete keinen anerkannten NHB- Kurs oder Prüfung an, bei Bedarf helfe ich Ihnen aber gerne die einzelnen Prüfungspunkte zu erreichen.

( Zum Teil auch in Einzelstunden möglich )
Die Einzelnen Prüfungsanforderungen sind aber auch immer Bestandteil in den Familienhunde-Ausbildungen. 

Roger Meyer
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